Verpflichtende Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Was ist eine Pflegeberatung und ist diese verpflichtend?
Wir beraten Sie im Rhein- Main Gebiet völlig kostenlos und unverbindlich bei Ihnen zu Hause, damit Sie weiterhin Ihr Pflegegeld vollumfänglich erhalten. Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist verpflichtend!
Dieser Beratungseinsatz wird durch die Pflegekasse voll finanziert. Um Mahnungen oder sogar Pflegegeldkürzungen durch die Pflegekasse zu verhindern, erinnern wir Sie rhythmisch nach Ihrem Pflegegrad an die bevorstehenden Pflegeberatungstermine.
Gemeinsam ermitteln unsere Experten mit Ihnen ihren individuellen Beratungsbedarf und beantworten Ihnen all ihre Fragen, unterstützen Sie bei Anträgen und der Organisation der Pflege. Hierbei geben wir Ihnen Tipps und Tricks an die Hand, um den Pflegealltag zu erleichtern.
- Pflegegrad 1: freiwillig oder alle 6 Monate
- Pflegegrad 2 / 3 : alle 6 Monate verpflichtend
- Pflegegrad 4 / 5: alle 3 Monate verpflichtend
Zögern Sie nicht, sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihren Pflegeberatungstermin.
Wir beraten Sie gerne!
Tel: 069 300 73 112